Wissenswertes


 

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2010

sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbständiger Tätigkeit: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro;

Dazu gehören

Voraussetzung für die Steuervergünstigung "haushaltsnahe Dienstleistungen": Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmens erfolgen, denn nur  der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis.   Die Dienstleistung muss im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.

Barzahlung mit Quittung reicht nicht: Dem Finanzamt ist auf Verlangen eine detaillierte Rechnung über die Leistungen vorzulegen. Ebenso ist ggf. die Zahlung durch einen Kontoauszug, aus dem sich die Abbuchung des Rechnungsbetrages ergibt, oder durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen. Die Vorlage einer Durchschrift oder Kopie des Überweisungsträgers reicht im Zweifel nicht aus. Vor allem ist zu beachten: Bargeschäfte mit oder ohne Rechnung sind nicht begünstigt (vgl. § 35a Abs. 5 EStG). "Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist". Eine Barzahlung der Rechnung wird von der Finanzverwaltung selbst dann nicht steuermindernd berücksichtigt, wenn der Empfänger den Geldeingang und dessen ordnungsgemäße Versteuerung bestätigt.






ACHTUNG!!
Sie brauchen Hilfe im Haushalt und überlegen, ob Sie eine
400,-€ - Kraft einstellen oder eine Fachkraft vom
Hauswirtschaftlichen Fachservice „buchen“???

->Sie haben VORTEILE, wenn Sie sich für eine

   Mitarbeiterin vom Hauswirtschaftlichen Fachservice
   entscheiden:
     -Unsere Fachkräfte sind bestens ausgebildet (mind.
       Hauswirtschafterin mit Berufsabschluss) und haben alle
       langjährige Berufserfahrung.

        Sie können sich also darauf verlassen, dass Sie eine
         qualifizierte Fachkraft bekommen.


     -Jede unserer Fachkräfte hat ein Gewerbe angemeldet und
      arbeitet auf eigene Rechnung.

        Wenn Sie Schwarzarbeit vermeiden möchten, reicht also
         ein Arbeitsauftrag.

        Sie brauchen nicht, wie bei einer 400 € Kraft, eine
         Anmeldung bei der Bundesknappschaft vornehmen.

        Sie müssen keine Sozialversicherungsabgaben an die
         Knappschaft entrichten. Das Führen eines Lohnkontos
         entfällt.

        Sie brauchen keine Urlaubstage zu
         gewähren und zu bezahlen.

        Sie sparen sich Zeit und Kosten für den
         Verwaltungsaufwand sowie evtl. Steuerberatungskosten.


     -Unsere Fachkräfte sich Mitglieder im HWF
      Weiden/Oberpfalz Nord n.e.V.

        Sie sind nicht auf eine Stundenzahl festgelegt, sondern
         können unsere Damen nach Wunsch und Bedarf
         „buchen“ und somit flexibel einsetzen.

        Fällt die gebuchte Kraft, z.B. wegen Krankheit aus,
         schicken wir Ihnen nach Rücksprache zuverlässig
         „Ersatz“.

        Falls irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, ist
         immer die neutrale Vermittlerin Ansprechpartnerin für
         Sie.

        Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung unseres
         Vereins deckt eventuelle Schäden in Ihrem Haushalt
         ab.


->Nutzen Sie unser Können und unsere Erfahrung!

Übrigens:
     -Kosten für eine Hilfe im Haushalt können von der Steuer
      abgesetzt werden (siehe oben).